Berufsgenossenschaft

Jeder Waldbesitzer muss Beiträge zur Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung) abführen. Sollte der Waldbesitzer jedoch beispielsweise einen Beförsterungsvertrag besitzen, so kann eine Beitrags-Ermäßigung von 50% beantraget werden. Hierzu muss jedes jahr ein formloser Antrag bei der SVLFG gestellt werden. Informieren Sie sich jetzt.