Sägeholz selbst vermessen



Wenn der Waldbesitzer kostbaren Stämme geerntet hat, welche er verkaufen möchte, so werden diese im Anschluss an einem LKW- Abfuhr- Weg gepoltert. Bei Rohholz, welches später im Sägewerk zu Schnittware verarbeitet werden soll, gilt das Werksmaß. Das heißt, dass das Volumen und die Qualität der Stämme später im Werk elektronisch vermessen und bewertet werden. Für den Waldbesitzer heißt das, dass er sich vor Ort im Wald ein Kontrollmaß nehmen und dies auch dokumentieren sollte. Folgende drei Schritte sind dabei wichtig:


1. Geben Sie jedem Polter eine Nummer.

2. Zählen Sie jeden einzelnen Stamm(abschnitt). Am besten mit einer Farbdose jeden einzeln punkten.

3. Nehmen Sie das Raummaß (siehe "Schichtholz vermessen") und multiplizieren Sie das Ergebnis mit dem Faktor 0,65. Das Ergebnis ergibt die ungefähre Anzahl an Festmetern.

4. Schätzen Sie die %-Anteile der Holzqualitäten ein (B/C, Käfer, D).

5. Dokumentieren Sie alles und lassen Sie sich bei der Holzübergabe eine Unterschrift vom Holzkäufer geben. Fotografieren Sie alle Polter.


Üblicherweise wird aber jeder Stamm einzeln vermessen und die Länge, der Mittendurchmesser und die Qualität angeschrieben. Die Formel für die Volumenberechnung finden Sie im Bild rechts. Wobei bei der Länge nicht das Übermaß mitgerechnet werden darf und beim Mittendurchmesser immer auch die Rinde abgezogen werden muss. Eine Rindenabzugstabelle finden Sie auf dieser Webseite bei den "Mitgliedsunterlagen".


Quelle: Der Forstwirt (Ulmer)